AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Tie-in GmbH, Alfred-Nobel-Str.29 D-50226 Frechen

Soweit nachfolgend vom Auftragnehmer die Rede ist, ist die Tie-in GmbH gemeint. Soweit vom Auftraggeber die Rede ist, ist der Kunde gemeint.

§ 1 Allgemeines (1) Für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. (2) Abweichende Einkaufsbedingungen werden nicht anerkannt, selbst wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. (3) Mündliche Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Elektronische Bestätigungen per E-Mail sind ausreichend. (4) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihr wirtschaftlich gleichkommende, wirksame Regelung zu ersetzen.

§ 2 Angebote, Leistungsumfang und Vertragsabschluss (1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. (2) Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren. Ist eine Nachlieferung nicht in angemessener Zeit möglich, hat der Auftragnehmer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet. (3) Maßgeblich für den Umfang der Leistung ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers. (4) Teillieferungen sind zulässig, sofern sie dem Auftraggeber zumutbar sind. (5) Die in Angeboten und Auftragsbestätigungen enthaltenen technischen Angaben, Zeichnungen und Gewichtsangaben dienen der allgemeinen Orientierung und sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet werden. (6) Ergänzende Leistungen, insbesondere Montage-, Transport- oder Serviceleistungen, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden zusätzlich berechnet.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen (1) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise in Euro zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Die Preise gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung und Versandkosten. (2) Preisänderungen sind zulässig, wenn sich nach Vertragsschluss die Materialkosten, Löhne oder andere produktionsbezogene Faktoren erhöhen und die Lieferung mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgt. Bei nachträglichen Änderungswünschen des Auftraggebers werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten gesondert in Rechnung gestellt. (4) Zahlungen erfolgen in drei Raten:

  • 40 % nach Auftragserteilung und Abschlagsrechnung
  • 60 % innerhalb von zwei Monaten nach erster Lieferung (5) Die Rechnungen des Auftragnehmers gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich widersprochen wird. (6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Zahlungen mit bestehenden Forderungen gegen den Auftraggeber zu verrechnen.

§ 4 Verzug des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber kommt ohne weitere Erklärung 30 Tage nach Fälligkeit der Rechnung in Verzug. (2) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem gültigen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet. (3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz geltend zu machen.

§ 5 Eigentumsvorbehalt (1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen Eigentum des Auftragnehmers. (2) Der Auftraggeber darf die Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterveräußern. Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind unzulässig. (3) Wird die Ware verarbeitet oder mit anderen Gegenständen verbunden, erwirbt der Auftragnehmer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. (4) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

§ 6 Haftung (1) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. (2) Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. (3) Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. (4) Soweit eine Haftung für Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, nicht ausgeschlossen ist, ist diese auf den Betrag der vereinbarten Vergütung beschränkt.

§ 7 Lieferbedingungen und Gefahrübergang (1) Die Lieferung erfolgt an den vereinbarten Lieferort. (2) Die Gefahr geht mit der Übergabe an den Auftraggeber oder an die Transportperson auf den Auftraggeber über. (3) Bei Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unverschuldeter Ereignisse (z. B. Naturkatastrophen, Streik) ist die Tie-in GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 8 Eigentumsvorbehalt (1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Tie-in GmbH. (2) Der Auftraggeber darf die Ware weder verpfänden noch sicherungsübereignen. (3) Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren erwirbt die Tie-in GmbH Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verbundenen Waren.

§ 9 Annahmeverzug des Auftraggebers (1) Befindet sich der Auftraggeber im Annahmeverzug, kann der Auftragnehmer Lagerkosten in Höhe der üblichen Speditions- und Lagergebühren geltend machen. (2) Alternativ kann der Auftragnehmer die Ware auf Kosten des Auftraggebers anderweitig einlagern oder verkaufen. (3) Weitere Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

§ 10 Gewährleistung und Mängelanzeige (1) Der Auftraggeber hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und Mängel innerhalb von 5 Werktagen schriftlich anzuzeigen. (2) Für versteckte Mängel gilt eine Anzeigefrist von 5 Werktagen nach Entdeckung. (3) Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Lieferung. (4) Eigenmächtige Nachbesserungen oder unsachgemäße Behandlung der Ware führen zum Verlust der Gewährleistungsansprüche.

§ 11 Haftung (1) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. (2) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 12 Vertragsrücktritt (1) Der Auftraggeber kann nur bei einer von der Tie-in GmbH zu vertretenden Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktreten. (2) Die Tie-in GmbH kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung länger als einen Monat in Verzug gerät.

§ 13 Annahmeverzug des Auftraggebers (1)Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, kann die Tie-in GmbH Lagerkosten geltend machen oder die Ware auf Kosten des Auftraggebers einlagern.

§ 14 Gerichtsstand und Rechtswahl (1) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers. (2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts. (3) Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

General Terms and Conditions of Sale and Delivery of Tie-in GmbH Alfred-Nobel-Str. 29, D-50226 Frechen

Where the term 'Contractor' is used below, it refers to Tie-in GmbH. Where the term 'Client' is used, it refers to the customer.

§ 1 General Provisions

>1. The following terms and conditions of sale and delivery apply exclusively to all deliveries and other services.

2. Deviating purchasing conditions will not be recognized, even if they are not expressly objected to.

3. Oral side agreements and contract modifications require written form to be effective. Electronic confirmations via email are sufficient.

4. The invalidity of individual provisions of this contract or its components does not affect the validity of the remaining provisions. The contractual partners are obliged to replace an invalid provision with a legally valid one that comes as close as possible to the economic purpose of the invalid provision.

§ 2 Offers, Scope of Services, and Conclusion of Contract

1. Offers from the Contractor are non-binding and subject to change.

2. The Contractor will inform the Client immediately if the delivery item is unavailable. If a replacement delivery is not possible within a reasonable period, the Contractor has the right to withdraw from the contract. Payments already made will be refunded.

3. The written order confirmation from the Contractor determines the scope of the service.

4. Partial deliveries are permissible, provided they are reasonable for the Client.

5. The technical specifications, drawings, and weight indications contained in offers and order confirmations serve general guidance and are only binding if expressly designated as such.

6. Additional services, particularly installation, transport, or service work, require a separate agreement and will be charged additionally.

§ 3 Prices and Payment Terms

1. All prices are net prices in euros plus the applicable VAT. Prices are ex-works, excluding packaging and shipping costs.

2. Price adjustments are permissible if material costs, wages, or other production-related factors increase after the contract has been concluded and the delivery takes place more than four months later. Additional costs resulting from subsequent changes requested by the Client will be charged separately.

3. Payments shall be made in three installments:
- 40% upon order placement and receipt of the down payment invoice
- 60% within two months after the first delivery

4. The Contractor’s invoices are considered accepted unless objected to in writing within one month of receipt.

5. The Contractor is entitled to offset payments against existing claims against the Client.

§ 4 Client’s Default

1. The Client shall be in default without further notice 30 days after the invoice due date.

2. In case of payment default, default interest of 9% above the applicable base interest rate of the German Bundesbank will be charged.

3. After setting a reasonable grace period, the Contractor is entitled to withdraw from the contract and claim damages.

§ 5 Retention of Title

1. The delivered goods remain the property of the Contractor until full payment of all claims.

2. The Client may only resell the goods in the ordinary course of business. Pledging or transferring them as security is not permitted.

3. If the goods are processed or combined with other items, the Contractor acquires co-ownership of the new item in proportion to the invoice value of the retained goods.

4. In the event of seizure or other interventions by third parties, the Client must notify the Contractor immediately in writing.

§ 6 Liability

1. Claims for damages by the Client are excluded unless they are based on intent, gross negligence, or the violation of essential contractual obligations.

2. Liability for indirect damages and lost profits is excluded to the extent legally permissible.

3. Liability is limited to foreseeable, contract-typical damages.

4. If liability for damages due to simple negligence is not excluded, it is limited to the agreed remuneration amount.

§ 7 Delivery Conditions and Transfer of Risk

1. Delivery shall be made to the agreed delivery location.

2. Risk passes to the Client upon handover to the Client or the transport company.

3. In case of delivery delays due to force majeure or unforeseen events (e.g., natural disasters, strikes), Tie-in GmbH is entitled to withdraw from the contract.

§ 8 Warranty and Defect Notification

1. The Client must inspect the goods immediately upon receipt and report defects in writing within 5 business days.

2. For hidden defects, the notification period is 5 business days from discovery.

3. The warranty period is 24 months from delivery.

4. Unauthorized repairs or improper handling of the goods void warranty claims.

§ 9 Jurisdiction and Applicable Law

1. The place of jurisdiction for all disputes is the registered office of the Contractor.

2. The law of the Federal Republic of Germany applies, excluding international private law.

3. The Contractor is also entitled to file a lawsuit at the Client’s general place of jurisdiction.